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Home / Angelscheinsystem in Finnland
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ANGELSCHEINSYSTEM IN FINNLAND

  Unter 18jährige und Personen,
die das 65. Lebensjahr vollendet haben
18-64 jährige

Grund- und Posenangelei und Eisangeln        
1) und 2)

keine Gebühr, gebührenfreies allgemeines Fischereirecht

keine Gebühr, gebührenfreies allgemeines Fischereirecht

Spinnfischerei
Wurf‑ oder Spinnangelei mit einer Rute
1) und 3)

keine staatliche Fischereiver-waltungsgebühr, keine Spinnfischereigebühr

staatliche Fischereiverwaltungsgebühr und entweder Spinnfischereigebühr oder vom Eigentümer des Gewässers ausgestellte Angelerlaubnis

Sonstige Fischerei
Andere Arten des Fischens und Krebsfang, Spinnangelei mit mehr als einer Rute

vom Eigentümer des Gewässers ausgestellte Angelerlaubnis keine staatliche Fischereiverwaltungsgebühr

staatliche Fischereiverwaltungsgebühr und vom Eigentümer des Gewässers ausgestellte Angelerlaubnis

(Fischereigesetz 286/82, Gesetz über die Änderung des Fischereigesetzes 1355/93 und Gesetz über die Änderung des Fischereigesetzes 1045/96)
1) Das Angeln ist jedoch in der Weise eingeschränkt, daß die Angelei u.a. an Wasserfällen und Stromschnellen maränen- und lachsreicher Flüsse untersagt ist sowie in Gewässern, in denen die Fischerei aufgrund einer anderen Bestimmung oder eines anderen Beschlusses untersagt ist.
2) An der Rute darf eine für die Wurfangelei ungeeignete Rolle befestigt sein.
3) Die provinzgebundene Spinnfischerei kann in bestimmten Gewässern aufgrund eines besonderen Beschlusses untersagt sein.

Entrichtung der Fischereiverwaltungsgebühr

Die Fischereiverwaltungsgebühr, die 2009 20 EUR für das Kalenderjahr und 6 EUR für sieben Tage beträgt, ist vor Beginn der Angeltätigkeit unaufgefordert zu entrichten. Die Fischereiverwaltungsgebühr wird auf das Konto Nordea 166030-101496 eingezahlt.
Es handelt sich um eine personengebundene Gebühr, und der Zahlungsbeleg ist beim Angeln immer mitzuführen. Die Wochengebühr ist vom Einzahlungsdatum oder von einem anderen, bei der Einzahlung auf der Quittung eingetragenen Datum an sieben Tage lang gültig.

Spinnfischereigebühr (Anmerkung 1 und 3 (siehe oben) beachten!)
Die Entrichtung der Spinnfischereigebühr berechtigt zum Angeln mit einer Rute, einer Rolle und einem Spinner (Blinker) auf dem Territorium einer Provinz. Bei der Zugangelei darf außerdem ein Bleikopfspinner oder ein Senkblei verwendet werden. Die Spinnfischereigebühr beträgt 2009 29 EUR für das Kalenderjahr und für die Dauer von sieben Tagen 7 EUR. Es handelt sich um eine personengebundene Gebühr, die vor Beginn der Angeltätigkeit unaufgefordert zu entrichten ist. Der Zahlungsbeleg ist beim Angeln immer mitzuführen. Die Spinnfischereigebühr kann für das Gebiet mehrerer Provinzen entrichtet werden. Postgirokonten, auf die die provinzgebundenen Spinnfischereigebühren eingezahlt werden können, sind:

Kontoname Kontonummer IBAN SWIFT
7 Tage
ein Jahr
Fischereiverwaltungsgebühr 166030-101496 FI1716603000101496 NDEAFIHH
6 €
20 €
Provinz Südfinnland 166030-106594 FI1416603000106594 NDEAFIHH
7 €
29 €
Provinz Westfinnland 166030-106602 FI8916603000106602 NDEAFIHH
7 €
29 €
Provinz Ostfinnland 166030-106610 FI6716603000106610 NDEAFIHH
7 €
29 €
Provinz Oulu 166030-106628 FI6616603000106628 NDEAFIHH
7 €
29 €
Provinz Lappland 166030-106636 FI4416603000106636 NDEAFIHH
7 €
29 €

Vom Eigentümer des Gewässers ausgestellte Angelerlaubnis

Genehmigung für die Spinnfischerei, sonstige Fischerei und den Krebsfang, die von einem Fischereibezirk, einem Fischereigebiet, einer Gemeinde, einer Privatperson oder vom Zentralamt für Forstwirtschaft (Metsähallitus) verkauft und im Preis festgelegt wird. Erkundigen Sie sich beim Reiseveranstalter und bei der Touristinformation nach dieser Alternative.

Die obengenannten Bestimmungen gelten nicht in den Ålandinseln. Diese Gebiete haben ihre eigenen Bestimmungen.

Zentralverband der Fischereiwirtschaft in Finnland – Kalatalouden Keskusliitto
Malmin kauppatie 26, FIN-00700 HELSINKI, tel int. +358 9 6844 590, kalastus@ahven.net
www.ahven.net

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